Diplom-Kauffrau
Simone-Barbara Heitmann

Steuerberaterin

Besondere Vorteile und Qualitäten meiner Einzelpraxis:

  • langjährige Erfahrung in verschiedenen Kanzleien, deshalb wurden aus den verschie- denen Büroorganisationen nur positive Organisationsformen in die Einzelpraxis übernom- men
     
  • umfassende Beratungsmöglichkeiten gegeben, da aus Mandanten unterschiedlichster Branchen mit verschiedenen Buchhaltungssystemen ein umfangreicher Erfahrungsschatz über lange Jahre gesammelt wurde
     
  • Erfahrung auch im Umgang mit komplizierten Betriebsprüfungen sowie -prüfern
     
  • ebenfalls Erfahrung bei der Betreuung von Steuerstrafverfahren, strafbefreienden Selbstanzeigen, etc., kaum unbekannte Steuerrechtsgebiete
     
  • keine Angestellten vorhanden, lediglich exquisite Kooperationspartner, so dass jeder Mandant ausschließlich von der Steuerberaterin selbst betreut wird.
     
  • variable Zeiteinteilung, somit sind auch Wochenend- und Abendtermine möglich, fast keine Urlaubsabwesenheit, damit ständig erreichbar für auftretende Probleme
     
  • ständig höchstpersönlich auf dem aktuellen steuerrechtlichen Stand, Modelle zur Abwendung von unnötigen Steuerzahlungen bei Gesetzesänderungen vom 01. Januar 2007 sind bereits erarbeitet, insbesondere auch für Änderungen im Bereich der Erbschaftsteuer
     
  • Erfahrungen im Umgang mit den verschiedensten Behörden, so dass die Begleitung zu Behörden, insbesondere bei nicht perfekt Deutsch sprechenden Mandanten sinnvoll, möglich ist; Hilfestellung auch beim Ausfüllen sämtlicher Formulare, was insbesondere für Existenzgründer immer bedeutender wird
     
  • Beratung von Mandanten auch vor Ort möglich, dass heisst Hausbesuche oder Besuche am Ort der Geschäftsstätte, etc. möglich
     
  • Ziel ist es, Dauermandate aufgrund zuverlässiger und vertrauensvoller Zusammenarbeit auf zubauen und zu erhalten
     
  • Honorare werden im Rahmen der Steuerberatergebührenverordnung vereinbart, auch Pauschalvereinbarungen und monatliche Ratenzahlungen sind hier möglich
     
  • abschließend kann noch angemerkt werden, dass in der gesamten Zeit der Berufsausübung keine Haftpflichtfälle aufgetreten sind und für Mandanten größere Steuernachzahlungen bei Betriebsprüfungen vermieden werden konnten
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